Hausordnung

Hausordnung von art + event | Theaterservice Graz

Stand: 20.01.2023
Präambel

Diese Hausordnung der Theaterservice Graz GmbH (in Folge kurz TSG) gilt für sämtliche hausfremde Personen („Besucher:innen“), die die Räumlichkeiten der Werkstätten bzw. des Verleihs der TSG, betreten. Die entsprechenden Adressen lauten wie folgt:
• Geschäftsführung, Marketing, IT, Supportservices): Girardigasse 1 / 6. Stock
• Ticketzentrum: Kaiser-Josef-Platz 10, 8010 Graz
• Kostümwerkstatt: Bürgergasse 6, 8010 Graz
• Dekorationswerkstatt: Sternäckerweg 120, 8042 Graz
Personen im Sinne dieser Hausordnung sind daher insbesondere Besucher:innen, Kund:innen, Auftragnehmer:innen, Lieferant:innen einschließlich deren Bedienstete:r und/oder Beauftragte:r.
Jede Person unterwirft sich beim Betreten der Räumlichkeiten der TSG ausdrücklich dieser Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.

1. Berechtigung zum Betreten des Geländes bzw. der Räumlichkeiten

Das Betreten dieser Räumlichkeiten der TSG ist nicht im Hause beschäftigten Personen nur unter folgenden Voraussetzungen, beschränkt auf die jeweils dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, gestattet:
– Besuch der Werkstätten oder des Verleihs zu geschäftlichen Zwecken (z.B. Erwerb oder Entleihen von Gegenständen) während der dafür vorgesehenen Öffnungszeiten
– Besuch im Rahmen von organisierten Führungen
– Mitarbeiter:innen von im Haus beschäftigten Firmen und Lieferanten nach Voranmeldung
– Sonstige, nicht im Haus beschäftigte, Personen dürfen die Räumlichkeiten (mit Ausnahme des für den allgemeinen Kundenverkehr vorgesehenen Bereiches) nur nach Voranmeldung und in Begleitung einer/eines zuständigen Mitarbeiter:in der TSG betreten

2. Besucher:innen einer Führung

Personen, die an einer Führung teilnehmen, ist das Betreten der Räumlichkeiten – mit Ausnahme des für den allgemeinen Kund:innenverkehr vorgesehenen Bereiches – lediglich in Begleitung einer/eines hierfür vorgesehenen Mitarbeiter:in der TSG (Tourguide) erlaubt.
Die Führung erfolgt dabei auf eigene Gefahr.
An der Führung dürfen maximal 20 Personen teilnehmen, sodass den Tourguides der TSG das Recht zukommt, eine darüber hinaus gehende Anzahl an Personen von der Führung auszuschließen.
Personen, die an einer Führung der Werkstätten teilnehmen, nehmen zu Kenntnis, dass im Bereich der Werkstätten gegebenenfalls Maschinen in Betrieb sind, hinsichtlich derer man sich verletzen oder Brandschäden erleiden kann. Zu den Maschinen in den Werkstätten ist daher immer ein entsprechender Abstand zu halten bzw. ist ein Berühren der Maschinen ausdrücklich untersagt.
Ein Betreten jenes Bereiches, in dem Mitarbeiter:innen der TSG ihrer Arbeit nachgehen (Arbeitsbereich) ist jedenfalls untersagt.
Den Anordnungen des Personals der TSG, wie insbesondere den Anweisungen der Tourguides ist jedenfalls Folge zu leisten.

3. Garderobe

Sofern Kleidungsstücke, Handys bzw. sonstige Gegenstände an der vor Ort befindlichen Garderobe abgegeben bzw. dort abgelegt werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung der TSG bei Beschädigungen oder Diebstahl wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Nasse und ansonsten den Boden verunreinigende Gegenstände und Kleidungsstücke (Regenschirme, Regenbekleidung etc.) sind jedenfalls, zur Vermeidung einer ansonsten durch das Herabtropfen des Wassers in den Werkstätten entstehenden Rutschgefahr, an der Garderobe abzugeben.

4. Mitführen von Gegenständen

Allen Besucher:innen ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:
– Waffen jeder Art
– Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können
– Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
– Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind

Die Tourguides haben bei Führungen diesbezüglich zur Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmung das Recht, Kontrollen im eigenen Ermessen und dabei auch Taschenkontrollen vorzunehmen.
Wird eine Kontrolle verweigert, haben die Tourguides das Recht entsprechenden Besucher:innen den Zutritt zu untersagen bzw. diese des TSG Geländes zu verweisen.

5. Rauchverbot

Generell ist das Rauchen in den Räumlichkeiten der TSG verboten.
Die TSG kann anlassspezifisch, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gesetzlich zulässige Raucherbereiche festlegen.

6. Verloren – Vergessen – Gefunden

Verloren gegangene und vergessene Sachen, die von Mitarbeiter:innen der TSG gefunden werden, werden seitens der TSG beim Fundbüro der Stadt Graz abgegeben.

7. Fluchtwege

Alle Fluchtwege und Fluchtausgänge sind jederzeit von Hindernissen freizuhalten. Feuerlöscher, Fluchtwegkennzeichnungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt werden.
Im Brand- oder Gefahrenfall ist den Anweisungen, hinsichtlich des Verhaltens bzw. der Evakuierung Folge zu leisten. Die Räumlichkeiten sind rasch und ohne Behinderung Anderer bzw. ohne Abholung der Garderobe umgehend auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen.

8. Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Anfertigen von Fotos oder Videos, von in den Räumlichkeiten der Werkstätten bzw. des Verleihs befindlichen Gegenständen (wie insbesondere Plänen oder Skizzen), ausdrücklich untersagt ist.
Fotos sind lediglich ausnahmsweise, mit ausdrücklicher Genehmigung der Mitarbeiter:innen der TSG zulässig.
Soweit dadurch Dritte Teil der Aufnahme werden, obliegt es der die Aufnahme herstellenden Person von betroffenen Dritten gegebenenfalls die entsprechende Zustimmung zur Aufnahme einzuholen. Diesbezüglich hat die/der Hersteller:in der Aufnahme die TSG vollkommen schad- und klaglos zu halten.

9. Datenschutz

Soweit personenbezogene Daten von Besucher:innen erhoben werden, wird auf die Datenschutz-Nutzungsbedingungen der art + event | Theaterservice Graz GmbH, 8010 Graz verwiesen, abrufbar unter https://www.art-event.com/datenschutz
Besucher:innen werden insbesondere nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes hingewiesen auf die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und/oder Löschung von Daten. Sofern etwas Derartiges gewünscht wird, hat eine Kontaktnahme unter folgenden Kontaktdaten zu erfolgen:
art + event | Theaterservice Graz GmbH, Kaiser-Josef-Platz 10, 8010 Graz datenschutz@art-event.com

10. Hausverbot

Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen bzw. den Anordnungen der Mitarbeiter:innen der TSG nicht Folge leisten, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte zum Verlassen der Räumlichkeiten der TSG angehalten werden. Gegebenenfalls kann durch die TSG ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.